Schloss Riet
Ein Kleinod im Strudelbachtal: Das frühere Wasserschloss der Grafen von Reischach in Riet.
Zur Geschichte
Der Unterbau des Schlosses mit seinen dicken Mauern ist zweifellos sehr alt. In einer Urkunde vom 23. Mai 1188 zählt Kaiser Friedrich Barbarossa u. a. hohenstaufischen Hausgütern, die er seinem Sohn Konrad überschreibt, auch eine Burg Rieth auf. Ob es sich um das heutige Schloss Riet handelt, ist nicht sicher zu sagen, aber wahrscheinlich.
Die ersten nachweisbaren Besitzer des heutigen Schlosses waren die »Turn« oder »Turn von Nassgenstatt« - Alberecht Turn von Nassgenstatt, der Letzte seines Geschlechts, verkaufte am Allerheiligenabend 1446 das Schloss samt vielen Gütern und Gülten an Martin Truchsess von Höfingen. Dessen Witwe, geb. Speth von Zwyfalten, brachte den Besitz ihrem zweiten Mann in die Ehe, dem Ritter Hans von Reischach, der bald auch in der Nachbarschaft (Nussdorf 1468 und Eberdingen 1469) bedeutenden Besitz erwarb. Das Schloss mit dem zugehörigen Grundbesitz blieb in der Hand von dessen Nachkommen, bis seine Linie im Mannesstamm erlosch.
Durch zwei verheiratete Erbtöchter kam es in den Besitz der Familien von Eyb und von Frankenberg und wurde von der reischachischen Hauptlinie, nachdem es im dreißigjährigen Krieg mehrfach verpfändet worden war, schließlich zurückerworben, die übrigens niemals alle Rechte daran aufgegeben und stets einen Teil des Grundbesitzes behalten hatte.
Schließlich zog das Haus Württemberg das Lehen an sich und vergab es neu im Jahre 1709 an den Geheimrat Georg Wilhelm von Reischach. Damals war das Schloss in sehr heruntergekommenem Zustand, sodass dieser sehr bedeutende Summen zur Restauration aufwenden musste. Es blieb dann als Lehen (Kondominatsfideikommiss) im Besitz von dessen Nachkommen, in deren Eigentum es 1875 bei der Lehensablösung überging.
Durch den Familienvertrag vom 17.4.1920 zahlte Graf Ulrich von Reischach die übrigen Mitbesitzer des Kondominatsfideikommisses aus, war also von da an alleiniger Fideikommissbesitzer. Das Fideikommiss wurde schließlich 1932 auf Antrag des Besitzers durch Beschluss des Oberlandesgerichts aufgehoben. Demnach ist das Schloss jetzt freies Eigentum.
1927 wurde es in die Liste der Baudenkmäler aufgenommen.
Württembergisches Abendblatt vom 13.9.1969
Schloss Riet und Burg Zavelstein
Zwischen Schloss Riet und Burg Zavelstein gab es verwandtschaftliche Beziehungen, über die in diesem Buch detailliert berichtet wird. Hier finden Sie kurze Auszüge zum Probelesen .
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